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| Informationen zur Scheinverlängerung | ||||||||||
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Die fliegerischen Vorbedingungen für die Erhaltung der Gültigkeit des PPL(A)-ICAO Alle 2 Jahre: innerhalb der letzten 12 Monate (von 24)
Medizinisch:
Das "Medical" ( die Tauglichkeitsbescheinigung vom Fliegerarzt ) ist zum Fliegen mitzuführen, wie auch der Pilotenschein und ein Lichtbildausweis. Alle 5 Jahre wird der
Verlängerungsantrag mit einer Kopie des aktuellen Medicals
zur Luftfahrtbehörde geschickt.
Von dort kommt dann die neue Erlaubnis, der PPL(A)-ICAO. Wer ins Ausland fliegen will, sollte darauf achten, dass noch ein neues Intervall hinzu gekommen ist: Zusätzlich zum einmalig erworbenen und dauerhaft gültigen Sprechfunkzeugnis in englischer Sprache (BZF1 oder AZF) muss man nachgewiesen haben, dass man sich gewandt in der englischen Sprache bewegen kann (Attestation of english language proficiency). Wer sich wie die meisten auf Level 4 befindet, hat 4 Jahre, auf Level 5 dann 8 Jahre. Das vorherige Scheinverlängerungsritual mit Einsenden der Unterlagen alle
zwei Jahre entfällt.
Der Pilot ist innerhalb der 5 Jahre Gültigkeit der Erlaubnis für die Einhaltung der Bedingungen
selbst verantwortlich. Nachweis dafür sind: das persönliche Flugbuch und das Medical.
Nach Ablauf der 5 Jahre ist dann wieder die Verlängerung der Erlaubnis durch die
Luftfahrtbehörde fällig. Und so geht es weiter im 5-Jahres Rhythmus
mit der schriftlichen Verlängerung. | ||||||||||
Um einen "alten" PPL-A auf die neue JAR-FCL Lizenz komplett umzuschreiben,
muss man
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